

Inhaltsverzeichnis
§1 Verwaltung
§1a Aufgabenträger
§1b Zuständigkeiten des Präsidiums
§1c Sonstige Aufgabenträger
§2 Tagungen
§3 Inkrafttreten
§1 Verwaltung
a. Aufgabenträger
Das Präsidium besteht derzeit aus:
• einem Präsidenten
• vier Vizepräsidenten
• einem Geschäftsführer
• einem Kassier
• einem Redakteur
• einem Fischwart
Neben dem Präsidium sind derzeit als weitere Aufgabenträger die Leiter der Regionalgruppen, der
Arbeitsgruppen, der Medienstellen, des Fotowettbewerbs und der Ausstellungsstelle bestimmt. Die genannten
Funktionäre können jederzeit weitere Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Aufgabe hinzuziehen.
b. Zuständigkeiten des Präsidiums
Das Präsidium tritt regelmäßig an den Halbjahrestagungen der IGL sowie erforderlichenfalls zusätzlich
auf Einladung des Präsidenten, im Verhinderungsfall des amtsältesten Vizepräsidenten sowie auf schriftlichen
Antrag der einfachen Mehrheit der Präsidiumsmitglieder zusammen. An den öffentlichen Sitzungen nehmen
die Regionalgruppenleiter oder deren Vertreter ohne Stimmrecht teil. Weitere Aufgabenträger oder sonstige
Mitglieder können ohne Stimmrecht hinzugeladen werden.
Das Präsidium ist satzungsgemäß für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der IGL zuständig und entscheidet
über die zur jeweiligen Tagesordnung vorgelegten Punkte und Anträge. Für zwischen den turnusmäßigen
Neuwahlen ausscheidende Aufgabenträger besetzt es die vakanten Ämter kommissarisch.
Der Präsident repräsentiert die IGL primär nach innen und nach außen. Er leitet die Gemeinschaft,
entscheidet über alle wichtigen unaufschiebbaren Angelegenheiten bzw. führt Entscheidungen darüber
herbei, soweit nicht durch die Satzung oder diese Geschäftsordnung andere Zuständigkeiten bestehen.
Er weist innerhalb des durch die Generalversammlung vorgegebenen Finanzrahmens anfallende außerordentliche
Ausgaben an, die nicht durch den üblichen Geschäftsbetrieb entstehen. Er leitet alle Vollversammlungen,
Tagungen und Präsidiumssitzungen sowie alle von ihm einberufenen Treffen, sofern er die Leitung nicht
delegiert oder verhindert ist. Bei Ämterniederlegung, offensichtlicher Verhinderung oder Untätigkeit
eines Aufgabenträgers setzt er erforderlichenfalls ein geeignetes Mitglied dafür kommissarisch bis zur
nächsten Präsidiumssitzung ein.
Die Vizepräsidenten übernehmen bestimmte Zuständigkeiten oder Geschäftsbereiche gemäß Präsidiumsbeschluss.
Sie berichten bei Sitzungen und erforderlichenfalls bei der Generalversammung. Über die dabei angefallenen
Gegebenheiten. Der jeweils dienstälteste Vizepräsident übernimmt die Vertretung des Präsidenten. Sollten
die Vizepräsidenten über die gleiche Dienstzeit verfügen, erfolgt die Vertretung nach einvernehlicher
Absprache, wenn keine Einigung erzielt wird, obliegt die Vertretung dem Vizepräsidenten, der als erster
in die IGL eingetreten ist.
Der Geschäftsführer ist für den allgemeinen Verwaltungsbetrieb der IGL zuständig und führt diesen
weitgehend selbständig. Er arbeitet eng mit dem Präsidenten und dem Kassier zusammen und bereitet
anstehende Entscheidungen vor. In den Generalversammlungen und Sitzungen berichtet er über den Geschäftsgang
und führt Protokoll. Die Protokollabschrift ist dem Sitzungsleiter umgehend zur Gegenzeichnung vorzulegen
und wird mit den Unterschriften des Protokollführers und des Sitzungsleiters gültig. Der Geschäftsführer
ist für die Öffentlichkeitsarbeit der IGL mitverantwortlich. Er führt die Mitgliederliste.
Der Kassier ist satzungsgemäß für den finanziellen Betrieb und das Vermögen der IGL verantwortlich.
Er arbeitet eng mit dem Geschäftsführer zusammen und bereitet anstehende Entscheidungen seines Bereiches
vor. Für das Geschäftsjahr erarbeitet er zu Beginn einen Haushaltsplan und zum Ende eine Jahresrechnung,
die der Revision unterliegt. Über den Geschäftsgang berichtet er in den Generalversammlungen und Sitzungen.
Bei den Tagungen ist er für die finanzielle Abwicklung der Fischbörsen, Verkauf von IGL-Materialien,
gegebenenfalls für Spendenaktionen und alle weiteren finanziellen Abwicklungen zuständig.
Der Redakteur ist verantwortlich für die Herausgabe des Gemeinschaftsorgans DER MAKROPODE. Er unterliegt
dem Presserecht des jeweiligen Redaktionssitzes. Ihm obliegt in erster Linie die Öffentlichkeitsarbeit
und die Zusammenarbeit mit weiteren Medien, insbesondere auch die Veröffentlichung von IGL-Terminen.
Er berichtet in den Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich.
Der Fischwart ist zuständig für alle Fragen, die die Pflege und Zucht der Labyrinthfische und üblicherweise
in der IGL gehaltenen Arten betreffen. Er verwaltet die Bestandslisten, führt der IGL übertragene Zuchtbücher
und betreut spezielle Zucht- und Erhaltungsprojekte. Er ist auch für Fragen des Tier- und des Artenschutzes
zuständig. Er ist erster Ansprechpartner für die Arbeitsgruppen und betreut diese. Er berichtet in Sitzungen
und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich. Ihm beigeordnet ist derzeit ein
Fischwart für Zuchtformen.
c. Sonstige Aufgabenträger
Die Regionalgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern nach geographischen Gesichtspunkten
ohne eigenen rechtlichen Status. Sie unterstehen in allen Belangen den satzungsgemäßen Organen der IGL
und ihren Richtlinien. Sie repräsentieren nicht die IGL in ihrer Gesamtheit oder eines ihrer Organe. Die
Regionalgruppen wählen aus ihrer Mitte einen Leiter, der vom Präsidium bestätigt wird. Sie erstellen ein
längerfristiges Veranstaltungsprogramm und regeln ihren finanziellen Bedarf einvernehmlich selbst. Sie
sollen Anlaufstellen für die Mitglieder und Interessenten ihres Bereiches sein und neue Mitglieder werben.
Die Regionalgruppenleiter führen bei den Treffen regelmäßig Bestandslisten ihrer Mitglieder und leiten
diese an den Fischwart weiter. Sie berichten nach Absprache mit ihrem zuständigen Vizepräsidenten in den
Sitzungen.
Arbeitsgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die sich intensiver um bestimmte Gruppen
der Labyrinthfische und weitere in der IGL üblicherweise gepflegte Arten kümmern. Sie bemühen sich in
enger Zusammenarbeit mit dem Fischwart um die Arterhaltung und vermitteln dazu Wissens- und
Erfahrungsaustausch. Ihre Leiter werden vom Präsidium eingesetzt und berichten dem Fischwart über ihren
Bereich.
Der Verkauf und Versand der IGL-Diaserien und Videoproduktionen erfolgt über eine oder mehrere Medienstellen,
die Inventarlisten führen. Ihre Leiter wirdwerden vom Präsidium eingesetzt. ErSie istsind dem Kassier
beigeordnet, berichtetn diesem über seinenihren Bereich und stimmten mit ihm den Barverkauf an den Tagungen
ab.
Die Koordinationsstelle für Messen und Ausstellungen ist für interne und fremde Präsentationen mit
IGL-Beteiligung zuständig. Neben der Durchführung obliegt ihr auch die Verwaltung und Bedienung mit
entsprechenden Materialien, über die ein Inventarverzeichnis zu führen ist. Ihr Leiter wird vom Präsidium
eingesetzt, ist dem Geschäftsführer zugeordnet und berichtet diesem über seinen Bereich.
Der dotierte IGL-Fotowettbewerb wird einmal jährlich, üblicherweise anläßlich der Herbsttagung durchgeführt.
Hierzu erfolgt eine Ausschreibung durch den Leiter, der vom Präsidium eingesetzt wird.
Weitere Aufgabengebiete können vom Präsidium geigneten Mitgliedern übertragen werden.
Alle Aufgabenträger sind gehalten, ihre Tätigkeit initiativ, kooperativ, einvernehmlich und unbürokratisch
im Sinne der Gemeinschaft zu erfüllen. Weiterhin sollen sie Berichte über relevante Vorgänge in ihrem
Bereich im Gemeinschaftsorgan veröffentlichen und für die IGL werben. Ersetzt werden durch die
Gemeinschaftskasse nur nachweisbare Portoausgaben der Aufgabenträger (nicht für Regional- und Arbeitsgruppen).
Unberührt davon bleiben die Ausgaben für den üblichen Geschäftsbetrieb sowie für weitere Ausgaben im Sinne
der Gemeinschaft nach Genehmigung durch den Präsidenten.
§2 Tagungen
Die Mitglieder treffen sich im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres zu Tagungswochenenden. Das ofizielle
Programm erstreckt sich in der Regel am Samstagnachmittag und am Sonntagvormittag. Neben geeigneten,
ausreichend verdunkelbaren Tagungsräumen mit entsprechender Vortragsausstattung ist vom jeweiligen
Veranstalter zu gewährleisten, daß sich bereits anwesende Mitglieder in einer geeigneten Örtlichkeit
am Freitagabend und am Samstagvormittag treffen können. Weiterhin, daß nach vorheriger Absprache ein
Raum für die Prasidiumssitzung und eine abtrennbare Örtlichkeit für die Fischbörse zur Verfügung stehen,
die Bestandteil jeder Tagung sind. Für den Samstagvormittag sollte die Möglichkeit einer weiteren
gemeinschaftsdienlichen Unternehmung vorgesehen werden. Der Freitagabend sollte für die Präsidiumssitzung
und für ein zwangloses Wiedersehen freigehalten werden. Angestrebt wird weiterhin, mindestens einmal
jährlich eine Ausstellung und eine Zuchtformenbewertungsschau mit einer der Tagungen zu verbinden. Für
die Einhaltung der Börsenordnung ist der Ausrichter zuständig.
Für die Ausrichtung können sich neben Regionalgruppen ausnahmsweise auch einzelne Mitglieder bewerben,
wenn diese eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Die Vergabe sollte der geographischen
Verbreitung der Mitglieder Rechnung tragen. Der Ausrichter hat dem Präsidenten frühzeitig zusammen mit
dem voraussichtlichen Programm einen Finanzierungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Hat dieser nach
Rücksprache mit dem Kassier begründete Einwände, die sich nicht einvernehmlich beheben lassen, ist eine
neuerliche Vergabe herbeizuführen.
Der Ausrichter lädt rechtzeitig zur Tagung ein und veröffentlicht im Gemeinschaftsorgan
Der Makropode ausreichende Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten. Er wirbt in der näheren
Umgebung für die Veranstaltung.
Das Tagungslokal ist auszuschildern. Das Präsidium gewährt dem Ausrichter größtmögliche logistische
Unterstützung. Der zuständige Vizepräsident ist in die Vorbereitung einzubeziehen.
§3 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 03. Mai. 2004 in Kraft.
Nordhalben, 03. Mai 2004 — Norbert Neugebauer - Präsident