Internationale Gemeinschaft für Labyrinthfische e.V.

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Grüße aus Bayern

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(@marcby)
New Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich heiße Marc, bin 34 Jahre alt und wohne westlich von München. Ich überlege gerade, mir ein kleines Zweitbecken zu holen und einen Betta reinzusetzen.
Noch bin ich nicht sicher, welches Becken und welcher Betta genau.

Dachte evtl an ein 20er oder 30er Dennerle Nanocube. Habt ihr Ideen oder Vorschläge?
Wasserwerte sind kein Problem, da ich eh ne Osmoseanlage für mein Hauptbecken habe.
Na mal schauen und einlesen.

Kennt ihr gute Züchter im Westen von München? Oder gute Onlinezüchter mit Versand?

Grüße
Marc


   
Zitat
Michael
(@michael)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 375
 

Hallo Marc,
willkommen im Forum der IGL.
Deine Frage nach dem Betta Besatz geht hier ein wenig unter. Stell sie besser im Betta Bereich. Zur Zucht kannst du ein Paar in den Cube setzten, z.B. Betta smaragdina. Das Aquarium muss aber abgedeckt werden, da Kampffische aus jeder Lücke springen. Zur Dauerhaften Haltung muss das Aquarium aber 60 Liter fassen, so wiel es das Gesetz. Ein paar Ideen evtl hier: www.betta-ag.de
Gruß, Michael

Homepage der Betta AG


   
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(@floriho)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 29
 

Hi,

soweit mir bekannt gibt es kein Gesetz das eine Mindestgröße vorschreibt. Wenn es da was giebt, hätt ich gern nen link dazu.

Viele Grüße

Flo


   
AntwortZitat
K. de Leuw
(@k-de-leuw)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 2034
 

Hallo und herzlich willkommen,

vermutlich meint Michael die vom Landwirtschaftsministerium verbreitete Leitlinie mit Mindestanforderungen:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/HaltungZierfischeTabelle.html

Dort ist für alle Fische eine Mindestbeckenlänge von 60 cm angegeben, gemeint sind Standardaquarien mit 54 l Bruttovolumen, weil man davon ausgeht, dass erst solche Aquarien dauerhaft ein ausreichend stabiles Milieu aufweisen.
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/GutachtenDossier.html?notFirst=true&docId=377422

Als Vorwort steht dort: "Die Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht."

Dass für Wirbellose allerortens kleinere Becken beworben werden, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass das Tierschutzgesetz nur Wirbeltiere erfasst. Abgesehen davon gibt es 40-cm-Aquarien, die jahrelang sogar ohne Filter, aber mit Fischen, stabil und problemlos laufen, während andere Aquarianer es bei 2-m-Becken und enormem Technikaufwand nicht hinbekommen. Sind die Fische darin nur klein genug, geht das laut Worlaut der Mindestanforderungen sogar in Ordnung:
"Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig."
Betta splendens zählt sicher nicht zu den gemeinten Arten, aber kleine Laubschlüpfer sicher.
Die dortigen Angaben sind insgesamt nur bedingt nachvollziehbar, z.B. verstehe ich nicht, wieso der aggressivere Blaue Fadenfisch in kleineren Becken gehalten werden darf als der Mosaikfadenfisch.

Gruß, Klaus


   
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