Entwurf Tierschutzgesetz der Grünen - 2011 und 2013

Hallo Leute,
vor rund einem Jahr gingen die Diskussionen los, dass der Entwurf der Grünen für ein neues Tierschutzgesetz unser Hobby bedroht. Darauf schrieb ich folgende Mail an Frau Undine Kurth, welche für den Entwurf verantwortlich zeichnete:
---
Sehr geehrte Frau Kurth,
ich bekam den Link für den Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz mit den Worten "wir müssen was dagegen tun" zugemailt. So schlimm wird es nicht sein, dachte ich mir. Aber Pustekuchen, es ist viel schlimmer, ich bin entsetzt über diese geistigen Ergüsse. Ich habe das Gefühl, dass da was mit heißer Nadel gestrickt wurde, ohne dass man sich überhaupt über die Konsequenzen im Klaren ist.
§3, 7. Tiere wildlebender Arten sind Tiere, die einer Art angehören, die in Europa oder an-
derswo in Freiheit vorkommt, sei es auch auf begrenztem Raum.
=> Da drunter fällt jeder Fisch, der in einem meiner unzähligen Aquarien schwimmt!
§3, 8. Tiere nicht domestizierter Arten: Ob eine Tierart domestiziert ist, hängt von ihrer –
durch über zahlreiche Generationen erfolgte Zuchtwahl bestimmten – genetischen
Ausstattung ab, die durch Anpassung an das Leben in menschlicher Obhut gekenn-
zeichnet ist. Der Domestikationsprozess beeinflusst die Tierart als solche, so dass
sie sich in Gestalt, Physiologie und Verhalten von der Wildform unterscheidet. Do-
mestikationsmerkmale sind u. a.: weitgehende Reduzierung der Fluchttendenz, Ver-
änderung von Körpergröße, Sinnesfunktionen und Fortpflanzungsperioden, Verrin-
gerung der Hirnmasse, Schädelverkürzung, erhöhte Formenmannigfaltigkeit, Auf-
hellung von Körper- und Haarfarbe.
=> Aha. Die Wildform von Betta splendens gilt dann als nicht domestiziert, die verschiedenen Zuchtformen aber schon, da sie sich in Flossenausformungen und Farben unterscheiden? Seit 100 Jahren werden Bettas gezüchtet, langflosig, kurzflossig, Schleierschwänze, diverse Farben. Müssen die jetzt anders behandelt werden? Und bevor hier der Verdacht aufkommt, es würde sich hierbei um Qualzuchten handeln: NEIN!!! Qualzuchten kommen einem redlichen Aquarianer nicht ins Becken und wird aufs Schärfste verurteilt.
§26, 7. auch ohne gewerbs- oder geschäftsmäßig zu handeln Wirbeltiere wildlebender,
nicht domestizierter Arten züchten oder halten
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Satz 1 Nr. 7 gilt nicht, wenn ein ver-
letztes, hilfloses oder krankes Tier aufgenommen wird, um es gesund zu pflegen und es
wieder in die Freiheit zu entlassen.
=> Dann brauche ich also die behördliche Genehmigung zur Haltung meiner Fische? Ich habe sie ja aus dem Zoohandel, von anderen Züchtern oder es sind meine eigenen Nachzuchten. Bisher habe ich noch keinen verletzten, hilflosen oder kranken Fisch auf der Straße oder im Wald gefunden.
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind an-
zugeben:
1. die Art und die Zahl der betroffenen Tiere,
=> Klar, kein Problem. Und wenn es zur Fortpflanzung kommt, schreibe ich einen Antrag auf Haltung von 80 Larven. Und wenn von diesen nur 70 das Stadium erreichen, in dem sie frei schwimmen, schreibe ich einen Änderungsantrag. Und wenn die Jungfische untereinander kanibalistisch sind und auch mal so das eine oder andere Tier in den ersten Lebenswochen stirbt, zähle ich jeden Abend meine Jungfische und reiche einen modifizierten Antrag ein? Nicht dass ich nachher Ärger bekomme, weil ich 6 Monate später nur noch 40 subadulte Fische habe.
3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 6 Buchstaben a bis d und Nr. 7 die Räume und
Einrichtungen, die so zu beschreiben sind, dass die zuständige Behörde erkennen
kann, ob dort eine den Anforderungen des § 4 entsprechende art- und bedürfnisan-
gemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller Tiere
möglich ist,
=> Selten so gelacht. Glauben Sie wirklich, dass es überhaupt einen einzigen Menschen in irgendeiner Behörde gibt, der davon Ahnung hat? Die wahren Experten sind wir Halter und Züchter. Sie wollen hier Gesetze machen und kennen garantiert nicht den Unterschied zwischen Ch. orientalis und Ch. micropeltes. Und was wissen Sie über Beckeneinrichtung, Unterstände, Wasserpflanzen und Temperaturabsenkungen im Winter? Wohl ebenso wenig wie die Durchschittsbehörde. Denen soll ich erklären, wie ich meine Tiere halte und die sollen dann entscheiden, ob dies artgerecht ist. Ob ich es auf deutsch oder kisuaheli mache, wäre völlig egal, das vesteht dort eh niemand.
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass es Menschen gibt, welche Fische aus Biotopen halten und vermehren, welche schon längst den Planierraupen der Palmölindustrie zum Opfer gefallen sind? Fische, welche nur in einem sehr kleinen Bereich endemisch vorkamen und in freier Wildbahn deshalb ausgerottet sind und nur noch in den Aquarien einiger "Verrückter" existieren, die es sich zur Aufgabe gemacht haben sie zu erhalten. Diese Tiere finden Sie in keinem Nachschlagewerk; was artgerechte Haltung ist, wissen nur die "Verrückten". Manche Fische verbringen die Trockenzeit in den schlammigen Fussstapfen von Wasserbüffeln - dies wäre artgerecht. Macht aber niemand, falls doch, würde eine Behörde Amok laufen.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 5 die für die Tätigkeit verantwort-
liche Person und die Personen im Sinne von Absatz 6 auf Grund ihrer Ausbildung
oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren, im Falle von
Absatz 6 auch auf Grund einer entsprechenden Unterrichtung, die für die Tätigkeit
erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hier-
über ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu füh-
ren; in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 muss die Person, die die für die Pflege
der Tiere verantwortlichen Personen überwacht, nach § 18a Abs. 1 Nr. 5 dafür zuge-
lassen sein,
=> Fachgespräch??!!?? Da würde ein Sehender mit einem Blinden reden!
Ich bin jetzt auf Seite 53 angelangt und habe so einen Hals. Wollen Sie Millionen von Aquarianern ihr Hobby unmöglich machen bzw kriminalisieren, weil sie Wildtiere aus Afrika oder Asien ohne Genehmigung halten? So viel gequirlte Scheiße auf einem Haufen ist einfach unglaublich, ich hätte den Grünen mehr Reflexion zugetraut. Wollt Ihr wirklich auf die nächsten Wahlplakate schreiben: Für überwachte Zierfischhaltung nur nach Antrag und Sachkundenachweis - wählt Grün
Am besten noch eine Kampagne zusammen mit PETA, welche forderten, dass man möglichst vielen Leuten den Film "Findet Nemo" zeigen soll und dann die Fische ins Meer "befreien" soll. Ganz großes Kino, die Süßwasserfische dehydrieren, tropische Salzwasserfische gehen elendig ein, da Nord- und Ostsee zu kalt sind. Eigentlich hätte man sie wegen Anstiftung zur Tierquälerei verklagen sollen, auf meine Mail bekam ich keine Antwort, wundert mich auch nicht bei so ideologisch verbohrten Menschen.
Sie sind auch herzlich eingeladen sich mit mir oder anderen Leuten über die Tragweite eines solchen Gesetzes zu unterhalten. Falls Sie einen Austausch mit einer größeren Gruppe von wirklich ambitionierten Aquarianern, denen artgerechte Haltung, Zucht und Erhaltung am Herzen liegt, so gibt es nächstes Wochenende eine Veranstaltung in der Nähe von Berlin. Kommen Sie vorbei, reden Sie mit uns; vielleicht habe Sie dann einen anderen Blick auf die Tragweite des Gesetzesvorschlages und modifizieren ihn. Falls Sie ihn dann doch in dieser Form beibehalten wollen, kann man Ihnen wenigstens nicht vorwerfen, dass Sie sich nicht umfassend informiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Wihan
Schliemannstr. 12
10437 Berlin
Tel.: 0163/4363303 // 030/4419328
---
Auf der HT in Oranienburg wurde das Thema ja auch diskutiert und ich versprach es weiterzuleiten, sobald ich eine Reaktion bekomme.
Eine Antwort habe ich leider nie erhalten, habe aber die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus zum Anlass genommen, mich mit folgender Frage über abgeordnetenwatch.de an Renate Künast zu wenden, die das Vorwort zu dem Entwurf geschrieben hat:
---
Frage zum Thema Umwelt
29.08.2011
Von: Holger Wihan
Sehr geehrte Frau Künast,
die Grünen haben 2010 einen Gesetzesentwurf für ein Tierschutzgesetz verfasst, zu welchem Sie das Vorwort schrieben. Das Machwerk ist zum Teil hanebüchener Unsinn. Eine konstruktive Mail mit diesen Punkten an die verantwortliche Person, Undine Kurth, blieb unbeantwortet, es standen 2010 ja keine Wahlen an.
Leider ist die Zeichenzahl hier limitiert, deshalb in Kurzform:
* Für meine Zierfische soll ich mir eine behördliche Genehmigung holen für Art und Anzahl. Wenn es Nachwuchs gibt, schreibe ich einen neuen Antrag und teile auch mit, wenn ein Fisch verstirbt???
* Die Guppy-Wildform wird anders behandelt als die Zuchtform. Warum? Weil der Entwurf Wild- von Zuchtformen unterscheidet und auch die entsprechenden Merkmale liefert.
* Ich soll der Behörde erklären, wie ich meine Tiere halte, damit die entscheiden kann, ob es art- und bedürfnisgerecht ist? Manche Fische überleben die Trockenzeit nur in den Löchern, welche Wasserbüffel hinterlassen haben. Muss ich dann einen Wasserbüffel halten und jedes Jahr einen Teil meiner Fische vertrocknen lassen?
* Wie soll ich endemisch vorkommende Arten halten, deren Biotop durch die Palmölindustrie vernichtet wurde und die daher nur noch in den Aquarien einiger Verrückter existieren? Wäre es da nicht artangemessen, die Tiere mit Pestiziden langsam zu vergiften?
* Wenn ich meine Sachkunde bei der Behörde durch ein Fachgespräch nachweisen soll, wird es richtig lächerlich. Da kann doch keiner Ch. orientalis von Ch. gachua unterscheiden und wenn ich mit Fundortvarianten komme, gucken die so intelligent wie ein Auto auf dem Schrottplatz.
All dies steht in Ihrem Gesetzentwurf, unter "Wirbeltiere" fällt die gesamte Aquaristik. Gerne kann ich Ihnen meine ausführliche Mail zukommen lassen.
Haben Sie vor, Millionen Aquarianern das Hobby zu zerstören? Auch wenn Tierschutz Bundesgesetz ist, will ich wissen für was die Leute stehen, die mich in Berlin regieren wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Wihan
---
Die Antwort kam ein paar Tage nach der Wahl:
---
Sehr geehrter Herr Wihan,
vielen Dank für Ihre Email.
Bei der von Ihnen zitierten Version handelt es sich um ein veraltetes Dokument, das veröffentlicht worden war, um in eine breite Diskussion mit den zuständigen Fachverbänden und Personen zu kommen. Nach dieser Veröffentlichung hatte die grüne Bundestagsfraktion eine Reihe von Fachgesprächen und einen regen Austausch mit der interessierten Öffentlichkeit. Schon während der Entwicklung des späteren Gesetzentwurfs konnte dadurch ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung erreicht werden. Der damalige Gesetzentwurf wurde infolge dessen durch eine Vielzahl von Veränderungen, Verbesserungen und Konkretisierungen erneuert, so auch in dem von Ihnen angesprochenen Bereich.
Bei der Kennzeichnung und Registrierung von Heimtieren spricht der Entwurf explizit von Hunden und Katzen und erwähnt keine Fische, Wirbellose, Vögel und andere Kleinsäuger. Die über Hunde und Katzen hinausgehenden Arten können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium und Bundesrat bestimmt werden. Dabei werden Zierfische wohl keine bedeutende Rolle spielen. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass Hunde und Katzen so gekennzeichnet werden, dass ihre Besitzer stets ausfindig gemacht werden können. Im Vordergrund steht dabei der Schutz der Tiere und die Entlastung von Tierheimen. Denn bei einem gekennzeichneten, ausgesetzten Tier ist es leichter, den Besitzer ausfindig zu machen. Dies entlastet zum Teil stark geforderte Tierheime und sorgt für einen besseren Schutz der Tiere.
Im Bereich der Fachkunde kommt es darauf an, dass Tierbesitzer auch den fach- und artgerechten Umgang mit ihren Tieren kennen und praktizieren. Das bedeutet nicht, dass man sich eine Genehmigung von der Behörde zur privaten Haltung von Zierfischen erwirken muss, sondern dass bei Verkauf und Handel mit Tieren die zukünftigen artgerechten Lebensbedingungen genauer erläutert werden sollen. Allzu oft werden Tiere an Personen veräußert, die nicht in der Lage oder nicht willens sind, dem Tier einen artgerechten Lebensraum zu ermöglichen. Ziel von Bündnis 90/DieGrünen ist es, dieser Problematik Herr zu werden und einen besseren Schutz für die Tiere zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Künast
---
Damit, denke ich, dürften die Befürchtungen vom Tisch sein. Es droht nun doch kein Eingriff in die private Fischhaltung.
Liebe Grüße
Holger
vor rund einem Jahr gingen die Diskussionen los, dass der Entwurf der Grünen für ein neues Tierschutzgesetz unser Hobby bedroht. Darauf schrieb ich folgende Mail an Frau Undine Kurth, welche für den Entwurf verantwortlich zeichnete:
---
Sehr geehrte Frau Kurth,
ich bekam den Link für den Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz mit den Worten "wir müssen was dagegen tun" zugemailt. So schlimm wird es nicht sein, dachte ich mir. Aber Pustekuchen, es ist viel schlimmer, ich bin entsetzt über diese geistigen Ergüsse. Ich habe das Gefühl, dass da was mit heißer Nadel gestrickt wurde, ohne dass man sich überhaupt über die Konsequenzen im Klaren ist.
§3, 7. Tiere wildlebender Arten sind Tiere, die einer Art angehören, die in Europa oder an-
derswo in Freiheit vorkommt, sei es auch auf begrenztem Raum.
=> Da drunter fällt jeder Fisch, der in einem meiner unzähligen Aquarien schwimmt!
§3, 8. Tiere nicht domestizierter Arten: Ob eine Tierart domestiziert ist, hängt von ihrer –
durch über zahlreiche Generationen erfolgte Zuchtwahl bestimmten – genetischen
Ausstattung ab, die durch Anpassung an das Leben in menschlicher Obhut gekenn-
zeichnet ist. Der Domestikationsprozess beeinflusst die Tierart als solche, so dass
sie sich in Gestalt, Physiologie und Verhalten von der Wildform unterscheidet. Do-
mestikationsmerkmale sind u. a.: weitgehende Reduzierung der Fluchttendenz, Ver-
änderung von Körpergröße, Sinnesfunktionen und Fortpflanzungsperioden, Verrin-
gerung der Hirnmasse, Schädelverkürzung, erhöhte Formenmannigfaltigkeit, Auf-
hellung von Körper- und Haarfarbe.
=> Aha. Die Wildform von Betta splendens gilt dann als nicht domestiziert, die verschiedenen Zuchtformen aber schon, da sie sich in Flossenausformungen und Farben unterscheiden? Seit 100 Jahren werden Bettas gezüchtet, langflosig, kurzflossig, Schleierschwänze, diverse Farben. Müssen die jetzt anders behandelt werden? Und bevor hier der Verdacht aufkommt, es würde sich hierbei um Qualzuchten handeln: NEIN!!! Qualzuchten kommen einem redlichen Aquarianer nicht ins Becken und wird aufs Schärfste verurteilt.
§26, 7. auch ohne gewerbs- oder geschäftsmäßig zu handeln Wirbeltiere wildlebender,
nicht domestizierter Arten züchten oder halten
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Satz 1 Nr. 7 gilt nicht, wenn ein ver-
letztes, hilfloses oder krankes Tier aufgenommen wird, um es gesund zu pflegen und es
wieder in die Freiheit zu entlassen.
=> Dann brauche ich also die behördliche Genehmigung zur Haltung meiner Fische? Ich habe sie ja aus dem Zoohandel, von anderen Züchtern oder es sind meine eigenen Nachzuchten. Bisher habe ich noch keinen verletzten, hilflosen oder kranken Fisch auf der Straße oder im Wald gefunden.
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind an-
zugeben:
1. die Art und die Zahl der betroffenen Tiere,
=> Klar, kein Problem. Und wenn es zur Fortpflanzung kommt, schreibe ich einen Antrag auf Haltung von 80 Larven. Und wenn von diesen nur 70 das Stadium erreichen, in dem sie frei schwimmen, schreibe ich einen Änderungsantrag. Und wenn die Jungfische untereinander kanibalistisch sind und auch mal so das eine oder andere Tier in den ersten Lebenswochen stirbt, zähle ich jeden Abend meine Jungfische und reiche einen modifizierten Antrag ein? Nicht dass ich nachher Ärger bekomme, weil ich 6 Monate später nur noch 40 subadulte Fische habe.
3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 6 Buchstaben a bis d und Nr. 7 die Räume und
Einrichtungen, die so zu beschreiben sind, dass die zuständige Behörde erkennen
kann, ob dort eine den Anforderungen des § 4 entsprechende art- und bedürfnisan-
gemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller Tiere
möglich ist,
=> Selten so gelacht. Glauben Sie wirklich, dass es überhaupt einen einzigen Menschen in irgendeiner Behörde gibt, der davon Ahnung hat? Die wahren Experten sind wir Halter und Züchter. Sie wollen hier Gesetze machen und kennen garantiert nicht den Unterschied zwischen Ch. orientalis und Ch. micropeltes. Und was wissen Sie über Beckeneinrichtung, Unterstände, Wasserpflanzen und Temperaturabsenkungen im Winter? Wohl ebenso wenig wie die Durchschittsbehörde. Denen soll ich erklären, wie ich meine Tiere halte und die sollen dann entscheiden, ob dies artgerecht ist. Ob ich es auf deutsch oder kisuaheli mache, wäre völlig egal, das vesteht dort eh niemand.
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass es Menschen gibt, welche Fische aus Biotopen halten und vermehren, welche schon längst den Planierraupen der Palmölindustrie zum Opfer gefallen sind? Fische, welche nur in einem sehr kleinen Bereich endemisch vorkamen und in freier Wildbahn deshalb ausgerottet sind und nur noch in den Aquarien einiger "Verrückter" existieren, die es sich zur Aufgabe gemacht haben sie zu erhalten. Diese Tiere finden Sie in keinem Nachschlagewerk; was artgerechte Haltung ist, wissen nur die "Verrückten". Manche Fische verbringen die Trockenzeit in den schlammigen Fussstapfen von Wasserbüffeln - dies wäre artgerecht. Macht aber niemand, falls doch, würde eine Behörde Amok laufen.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 5 die für die Tätigkeit verantwort-
liche Person und die Personen im Sinne von Absatz 6 auf Grund ihrer Ausbildung
oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren, im Falle von
Absatz 6 auch auf Grund einer entsprechenden Unterrichtung, die für die Tätigkeit
erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hier-
über ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu füh-
ren; in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 muss die Person, die die für die Pflege
der Tiere verantwortlichen Personen überwacht, nach § 18a Abs. 1 Nr. 5 dafür zuge-
lassen sein,
=> Fachgespräch??!!?? Da würde ein Sehender mit einem Blinden reden!
Ich bin jetzt auf Seite 53 angelangt und habe so einen Hals. Wollen Sie Millionen von Aquarianern ihr Hobby unmöglich machen bzw kriminalisieren, weil sie Wildtiere aus Afrika oder Asien ohne Genehmigung halten? So viel gequirlte Scheiße auf einem Haufen ist einfach unglaublich, ich hätte den Grünen mehr Reflexion zugetraut. Wollt Ihr wirklich auf die nächsten Wahlplakate schreiben: Für überwachte Zierfischhaltung nur nach Antrag und Sachkundenachweis - wählt Grün
Am besten noch eine Kampagne zusammen mit PETA, welche forderten, dass man möglichst vielen Leuten den Film "Findet Nemo" zeigen soll und dann die Fische ins Meer "befreien" soll. Ganz großes Kino, die Süßwasserfische dehydrieren, tropische Salzwasserfische gehen elendig ein, da Nord- und Ostsee zu kalt sind. Eigentlich hätte man sie wegen Anstiftung zur Tierquälerei verklagen sollen, auf meine Mail bekam ich keine Antwort, wundert mich auch nicht bei so ideologisch verbohrten Menschen.
Sie sind auch herzlich eingeladen sich mit mir oder anderen Leuten über die Tragweite eines solchen Gesetzes zu unterhalten. Falls Sie einen Austausch mit einer größeren Gruppe von wirklich ambitionierten Aquarianern, denen artgerechte Haltung, Zucht und Erhaltung am Herzen liegt, so gibt es nächstes Wochenende eine Veranstaltung in der Nähe von Berlin. Kommen Sie vorbei, reden Sie mit uns; vielleicht habe Sie dann einen anderen Blick auf die Tragweite des Gesetzesvorschlages und modifizieren ihn. Falls Sie ihn dann doch in dieser Form beibehalten wollen, kann man Ihnen wenigstens nicht vorwerfen, dass Sie sich nicht umfassend informiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Wihan
Schliemannstr. 12
10437 Berlin
Tel.: 0163/4363303 // 030/4419328
---
Auf der HT in Oranienburg wurde das Thema ja auch diskutiert und ich versprach es weiterzuleiten, sobald ich eine Reaktion bekomme.
Eine Antwort habe ich leider nie erhalten, habe aber die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus zum Anlass genommen, mich mit folgender Frage über abgeordnetenwatch.de an Renate Künast zu wenden, die das Vorwort zu dem Entwurf geschrieben hat:
---
Frage zum Thema Umwelt
29.08.2011
Von: Holger Wihan
Sehr geehrte Frau Künast,
die Grünen haben 2010 einen Gesetzesentwurf für ein Tierschutzgesetz verfasst, zu welchem Sie das Vorwort schrieben. Das Machwerk ist zum Teil hanebüchener Unsinn. Eine konstruktive Mail mit diesen Punkten an die verantwortliche Person, Undine Kurth, blieb unbeantwortet, es standen 2010 ja keine Wahlen an.
Leider ist die Zeichenzahl hier limitiert, deshalb in Kurzform:
* Für meine Zierfische soll ich mir eine behördliche Genehmigung holen für Art und Anzahl. Wenn es Nachwuchs gibt, schreibe ich einen neuen Antrag und teile auch mit, wenn ein Fisch verstirbt???
* Die Guppy-Wildform wird anders behandelt als die Zuchtform. Warum? Weil der Entwurf Wild- von Zuchtformen unterscheidet und auch die entsprechenden Merkmale liefert.
* Ich soll der Behörde erklären, wie ich meine Tiere halte, damit die entscheiden kann, ob es art- und bedürfnisgerecht ist? Manche Fische überleben die Trockenzeit nur in den Löchern, welche Wasserbüffel hinterlassen haben. Muss ich dann einen Wasserbüffel halten und jedes Jahr einen Teil meiner Fische vertrocknen lassen?
* Wie soll ich endemisch vorkommende Arten halten, deren Biotop durch die Palmölindustrie vernichtet wurde und die daher nur noch in den Aquarien einiger Verrückter existieren? Wäre es da nicht artangemessen, die Tiere mit Pestiziden langsam zu vergiften?
* Wenn ich meine Sachkunde bei der Behörde durch ein Fachgespräch nachweisen soll, wird es richtig lächerlich. Da kann doch keiner Ch. orientalis von Ch. gachua unterscheiden und wenn ich mit Fundortvarianten komme, gucken die so intelligent wie ein Auto auf dem Schrottplatz.
All dies steht in Ihrem Gesetzentwurf, unter "Wirbeltiere" fällt die gesamte Aquaristik. Gerne kann ich Ihnen meine ausführliche Mail zukommen lassen.
Haben Sie vor, Millionen Aquarianern das Hobby zu zerstören? Auch wenn Tierschutz Bundesgesetz ist, will ich wissen für was die Leute stehen, die mich in Berlin regieren wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Wihan
---
Die Antwort kam ein paar Tage nach der Wahl:
---
Sehr geehrter Herr Wihan,
vielen Dank für Ihre Email.
Bei der von Ihnen zitierten Version handelt es sich um ein veraltetes Dokument, das veröffentlicht worden war, um in eine breite Diskussion mit den zuständigen Fachverbänden und Personen zu kommen. Nach dieser Veröffentlichung hatte die grüne Bundestagsfraktion eine Reihe von Fachgesprächen und einen regen Austausch mit der interessierten Öffentlichkeit. Schon während der Entwicklung des späteren Gesetzentwurfs konnte dadurch ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung erreicht werden. Der damalige Gesetzentwurf wurde infolge dessen durch eine Vielzahl von Veränderungen, Verbesserungen und Konkretisierungen erneuert, so auch in dem von Ihnen angesprochenen Bereich.
Bei der Kennzeichnung und Registrierung von Heimtieren spricht der Entwurf explizit von Hunden und Katzen und erwähnt keine Fische, Wirbellose, Vögel und andere Kleinsäuger. Die über Hunde und Katzen hinausgehenden Arten können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium und Bundesrat bestimmt werden. Dabei werden Zierfische wohl keine bedeutende Rolle spielen. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass Hunde und Katzen so gekennzeichnet werden, dass ihre Besitzer stets ausfindig gemacht werden können. Im Vordergrund steht dabei der Schutz der Tiere und die Entlastung von Tierheimen. Denn bei einem gekennzeichneten, ausgesetzten Tier ist es leichter, den Besitzer ausfindig zu machen. Dies entlastet zum Teil stark geforderte Tierheime und sorgt für einen besseren Schutz der Tiere.
Im Bereich der Fachkunde kommt es darauf an, dass Tierbesitzer auch den fach- und artgerechten Umgang mit ihren Tieren kennen und praktizieren. Das bedeutet nicht, dass man sich eine Genehmigung von der Behörde zur privaten Haltung von Zierfischen erwirken muss, sondern dass bei Verkauf und Handel mit Tieren die zukünftigen artgerechten Lebensbedingungen genauer erläutert werden sollen. Allzu oft werden Tiere an Personen veräußert, die nicht in der Lage oder nicht willens sind, dem Tier einen artgerechten Lebensraum zu ermöglichen. Ziel von Bündnis 90/DieGrünen ist es, dieser Problematik Herr zu werden und einen besseren Schutz für die Tiere zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Künast
---
Damit, denke ich, dürften die Befürchtungen vom Tisch sein. Es droht nun doch kein Eingriff in die private Fischhaltung.
Liebe Grüße
Holger