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Handel von Tieren, ...
 
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Handel von Tieren, die auf der roten Liste stehen

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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo!
Ich bin's, der selbsternannte Zensor.
Die auf der Stockliste stehenden Viviparus viviparus stehen in Deutschland auf der Roten Liste und damit unter Schutz. Das heißt, sie dürfen nicht aus der Natur entnommen worden sein. Kann es da Probleme geben? Muß das nachgewiesen werden?
Ich wollte es nur gesagt haben, bevor es Tränen gibt...
Gruß
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
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(@sonja)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 345
 

Hallo Charly,
ich mach mich schlau. Bisher konnte ich nichts gesetzliches finden, was das für die Tiere bedeutet, die in der roten Liste geführt werden.
Falls jemand da ne zuverlkässige Informationsquelle hat, gerne her damit.

Lieben Gruß,

Sonja


   
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R.Brode
(@r-brode)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 484
 

Sonja, PN!

Charly: Die Rote Liste ist ein Bericht über die Bestandssituationen der Tier und Pflanzenarten. Nicht mehr und nicht weniger. Sie hat nicht den Rang eines Gesetzes und gelistete Arten stehen nicht automatisch unter irgend einem Schutz.
Bezüglich Viviparus: sollte sie nicht in irgend einer Verordnung eines Bundeslandes stehen, ...
Auf EU oder Bundesebene ist sie nach meinem Kenntnisstand NICHT geschützt.

P.S.: Cottus gobio, die Mühlkoppe, ist in einigen Bundesländern beispielsweise geschützt, in anderen überhaupt nicht.

So, und jetzt mal abkühlen :bier:

viele Grüße , Richard Fischer, geb. Brode

IGL120


   
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 CPS
(@cps)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 475
 

Viviparus viviparus ist weder nach dem WA noch nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt. Geschützt, auch vor Entnahme, sind aber praktisch alle ihre Wohngewässer. Das heisst nicht, dass sie nicht gepflegt werden darf. Aber lebend gehandelt werden darf sie, wie alle nicht jagdbaren einheimischen Tierarten, definitiv nicht.

Hier passt Bismarck: "Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie".


   
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freaky_fish
(@freaky_fish)
Prominent Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 812
 

@CPS: Wie, Viviparus viviparus lebend handeln ist verboten? Ich hab meine ganz offiziell (vor einigen Jahren, die angebotenen sind Nachzuchten von mir) gekauft, im Handel. Und auch V. contectus und C. acerosus sieht man noch im Handel (dieses Jahr schon welche entdeckt), die stehen in Deutschland aber ebenfalls auf der Roten Liste. Gibt es unterschiedliche Bestimmungen für Handel und Privatleute?
Hast Du eine Quelle, wo ich nachlesen kann? :bier:
Im Zweifel lass ich sie lieber zuhause (ich oute mich hiermit als diejenige, die die hübschen Schnecken hat), wer Interesse hat kann sich ja melden. ;-)

Liebe Grüße
Verena


   
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freaky_fish
(@freaky_fish)
Prominent Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 812
 

Inspiriert durch die Viviparus viviparus Diskussion im Thread zur Börse in Würselen, hier ein eigener Thread zu dem Thema.

LG
Verena


   
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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo!
Die Entnahme von Viviparus viviparus aus den Gewässern ist in Deutschland verboten. Der Handel mit ausländischen Tieren ist erlaubt, weil die ja nicht aus deutschen Gewässern stammen.
Man kann sich jederzeit im Zoohandel einen Stichling oder einen Halsbandsittich oder eine Sumpfdeckelschnecke kaufen , selbst fangen darf man die nicht. Der Zoohandel bezieht seine Stichlinge und seine Turmdeckelschnecken aus dem Ausland oder aus der Zucht und kann das auch nachweisen.
Was machen wir also, wenn unsere Veterinärfuzzis da auf dumme Gedanken kommen?
Ich halte das zwar für ziemlich unwahrscheinlich, aber manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen.
Gruß und keine Panik!
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
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 CPS
(@cps)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 475
 

Danke für den eigenen Thread @Verena!

Charly hat alles Wesentliche dazu gesagt. Und wegen des "Eichhörnchens"
sollte man Einkaufsbelege nie wegwerfen!

Andererseits: auch ich denke don't panic, die Veterinärin kümmert sich
um den Tierschutz. Trotzdem ist es nicht falsch, wenn man sich solcher
Sachverhalte bewusst ist/wird.


   
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(@sonja)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 345
 

Hi,
Ich such mich dumm und dusselig, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kann mir da mal einer von Euch weiterhelfen?
EU-Ebene?
Nationales Gesetz?
Verordnungen?
Ländersache?

:sad:

Lieben Gruß,

Sonja


   
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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo, Verena!
Danke für die Threadtrennung!
Der hier hätte im Ursprungsthread sehr gestört.
Gruß
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
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 CPS
(@cps)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 475
 

Hi,
Ich such mich dumm und dusselig, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Hallo Sonja,
Du musst dich nicht dusselig suchen. In Deutschland ist die Entnahme von Tieren aus der Natur prinzipiell verboten. Egal ob Schnecke oder Dachs. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz.
Du kennst das vom Lebendfutterfang: Wasserflöhe und Mückenlarven selbst sind nicht besonders geschützt. Aber der Eingriff in ihre Habitate ist es überwiegend und sie fallen unter den besonderen Schutz der "Fischnährtiere" in den jeweiligen Landesfischereigesetzen.


   
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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo!
Stimmt nicht ganz. Der Dachs darf entnommen werden. Von Jagdscheininhabern.
Und der Hecht darf auch entnommen werden. Von Angelscheininhabern.
Wenn ich mir angucke, was für einen großen Bogen unsere Naturschutzgesetzgebung um die laufenden, fliegenden und schwimmenden Selbstbedienungsläden der Jäger- und Anglerlobby macht, geht mir das Messer in der Tasche auf.
Gruß
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
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 CPS
(@cps)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 475
 

Hallo,
Angler und Jäger habe ich absichtlich rausgelassen. Die
dürfen eh fast alles, weil sie eine starke Lobby haben.
Daran sollte man sich ein Beispiel nehmen.


   
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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo!
Ja, für Jäger und Angler wird sogar das Tierschutzgesetz außer Kraft gesetzt.
Es ist verboten, Tiere aufeinander zu hetzen. Ausnahme: waidgerechte Jagdausübung, dazu gehört auch die Falknerei, warum auch immer.
Es ist verboten, Tieren ohne triftigen Grund vermeidbare Schmerzen und Leiden zuzufügen. Wettangeln, bei denen Fische geangelt, gewogen und wieder ins Wasser gesetzt werden, sind erlaubt.
@Christian: Warum kriegen wir Aquarianer so eine Lobby nicht hin? Der Vorsitzende der Landesjagdverbände hat halt ganz einfach ein paar mal die zuständigen Leute auf die Jagd eingeladen.
Vielleicht solltest du Ilse Aigner mal zu einer Besichtigung deiner Aquarien einladen. Lustige Vorstellung, oder?
Das A und O jeder Lobbyarbeit sind Geld und Wählerstimmen. Wir Intensivaquarianer können mit beidem nicht aufwarten.
Gruß
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
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 CPS
(@cps)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 475
 

Einspruch Charly,

natürlich bekommen wir auch eine wirksame Lobby zustande. Es kommt nur darauf an,
wie man auftritt, mit wem man die Schultern schließt und wie man sein Anliegen aufbaut.
Der Bundesverband der Kaninchenzüchter stellt sich da geschickter an. Oder schau Dir
den VDH an, der Tierschutz predigt und Stammbäume für Nackthunde ausstellt.

Wir (Aquarianer) machen etwas falsch, weil wir immer nur dann in Lobbystimmung sind,
wenn es uns irgendwie ans Eingemachte geht. Dass der kulturelle Wert "naturkundlicher
Volksbildung", Didaktik und Wissenschaft von allen Bundesländern gehätschelt, geschützt
und gefördert werden (darunter fallen die Gemeinnützigkeit und die Förderung von Brief-
taubenzucht, Schachclubs, Lese- und Kleingartenvereinen), das muss uns einfallen, wenn
nicht gerade wieder ein Importverbot vor der Tür steht, sondern zu einem günstigeren
Augenblick.

Es ist nie zu spät!
Wir (die IGL) waren mal ganz haarscharf dran,
das als Vorreiter zu schaffen, aber dann kam ...


   
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