Internationale Gemeinschaft für Labyrinthfische e.V.

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IGl, Forum und Naturschutz

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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo, an alle!
Ich beziehe mich hier auf einen Thread auf der Channa-Seite, der mir ziemlich auf den Wecker gegangen ist, der aber nur symptomatisch für die Art und Weise ist, wie hier im Forum mit Natur- und Tierschutzfragen und mit nichts geringerem als unserer Glaubwürdigkeit als Gemeinschaft, die den Naturschutz als Organisationsziel in ihrer Satzung stehen hat, umgegangen wird.
Wir weinen hier kiloweise Taschentücher voll wegen jedes abgeholzten Hektars Regenwald, finden aber nichts dabei, uns seitenweise darüber auszutauschen, ob es in Ordnung ist, Kaulquappen an Schlangenkopffische zu verfüttern.
Wir kennen die gesetzlichen Regelungen über die Mindestgröße von Aquarien, empfehlen aber dennoch die Haltung von Fischen in kleineren
Becken.
Das hat nichts damit zu tun, ob wir mit diesen Regelungen einverstanden sind oder nicht, diese Regelungen sind geltendes Recht, und wir können es uns nicht leisten, zu ihrer Mißachtung aufzufordern.
Wir sind hier nicht irgend ein Quasselforum, sondern das Forum der IGL, einer Gemeinschaft, die mit Recht gewisse Anforderungen an sich selbst und ihre Mitglieder stellt.
Was ich also erwarte, ist folgendes: Wenn einer so eine Frage stellt wie die im Channa-Forum mit den Kaulquappen, muß ihm klargemacht werden, was Gesetz ist, und dann wird der Thread dichtgemacht.
Und ein Internetforum ist nicht der richtige Platz, sich Gesetzteskunde zu verschaffen, nicht mal das der IGL.
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
Zitat
(@cartman)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 126
 

Hallo Charly

Beim Thema Kaulquappen gebe ich dir vollkommen recht !

Und das Thema gesetzliche Mindestgröße von Aquarien ist ein heikles Thema...man könnte ein Teil des Forum vermutlich dicht machen...da bei manchen Arten "massiv" gegen das Gesetzt verstoßen wird...Auch würde ich mich selber fragen ob der IGL für mich das Richtig ist wenn man verurteilt wird wenn man z.B ein Pärchen Parosphromenus harveyi in einem 25l Becken hält...

Gruss Tom


   
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marcus aus B.
(@marcus-aus-b)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 109
 

Also ich würde das nicht gleich alles so verurteilen!
Ich finde es in Ordnung wenn sich Leute Informieren, auch wenn es in einem Internetforum ist.
Und dann auch noch Einsicht zeigen. Dann war das doch ein Erfolg.

Solche Fragen, wie sie für einige von Uns selbstverständlich beantwortet werden können, bestehen halt.
Und es ist gut wenn die Leute fragen, auch wenn es in manchen Augen unbegreiflich ist wie man nur so eine Frage stellen kann.

Ich Denke das Thema mit den Kaulquappen dürfte jetzt erledigt sein.

Und da kommt auch gleich wieder das nächste heikle Thema. "Mindestgrößen von Aquarien" Ich kenne kein GESETZ dafür!!!

Es gibt lediglich ein Gutachten von 1998!!! (Irgendwie schon sehr alt, anscheinend interessiert das keinen in der Politik)

http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753138/D ... __nnn=true

Und ich glaube keiner aus der IGL würde zur mißachtung dieser Regelung aufrufen!
Und wenn man ein Pärchen Paros in einem 25ltr. Becken züchtet, macht man sich nicht strafbar.
In diesem Gutachtet gibt es auch ausnahmeregelungen.

Es gäbe jetzt noch soviel dazu zu sagen!
Aber vieles wurde hier im Forum schon gesagt und würde sich also wiederholen.

Also Ich bin dafür, dass weiterhin solche Fragen hier gestellt werden und auch Fachkundig beantwortet werden. Auch wenn manchmal vom eigentlichen Thema abgeschweift wird.
Nich war Michael (fischmichi)!? 😉

Wir können ja ein neuen Bereich aufmachen, der Sich "Naturschutz" nennt. Ich mach auch den Moderator. Hihi

ICh verabschiede mich mit den Worten meines Prof. für Naturchutz, der zu sagen pflegt: "Naturschutz ist kein Tierschutz"

Und noch was zu Lachen:

Schade!!! Hat nicht funktioniert! Es wird Zeit, dass man die Bilder direkt ins IGL-Forum laden kann.!!!

Beste Grüße aus Berlin
Marcus

P.S. ich hoffe Eure Taschentücher sind Chlorfrei gebleicht!

IGL 060
RG-Leiter BERLIN

"Wir sind uns selbst noch immer ein Rätsel und entfernen uns immer weiter vom Paradies, wenn wir vergessen, welche Bedeutung die Natur für uns hat." E.O.Wilson


   
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Charlyroßmann
(@charlyrossmann)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 1828
Themenstarter  

Hallo!
@Marcus:
1.Dein Prof hat recht. Naturschutz und Tierschutz sind zwei paar Schuhe.
2.Mit den Beckengrößenempfehlungen werden die Zoohändler zum Teil aber schon recht kräftig geärgert.
@Tom:
Niemand verurteilt dich hier. Aber Forum ist Öffentlichkeit, und wenn die verkehrten Leute lesen, daß im IGL-Forum Gesetzesverstöße relativiert werden oder gar dazu aufgefordert wird, können wir uns bei der nächsten Fischbörse warm anziehen.
Du wirst auch beim ADAC nicht lesen können, wie man am besten die Gurtpflicht umgeht.
Charly

"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos


   
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K. de Leuw
(@k-de-leuw)
Noble Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 2034
 

Hallo zusammen,

in Sachen Naturschutz bin ich gleicher Meinung, in Sachen Mindestanforderungen sehe ich die Verstöße nicht, die es ageblich geben soll. Ich zitiere aus o.g. Quelle:
"Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig."
Somit ist die Haltung von z. B. Parosphronemus in kleineren Becken als 54 l zulässig. Und von den in der IGL gepflegten Arten sind ja nur die gängisten aufgelistet, wobei man sicher einiges des dort stehenden in Frage stellen kann (z. B. Betta splendens als Harem in 54 l).

Gruß, Klaus


   
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