Hallo!
Ich hatte vor kurzem anlässlich einer Routine-Apothekenkontrolle zwei nette Damen vom Karlsruher Regierungspräsidium in der Praxis.
Die haben mein Wartezimmeraquarium gesehen und gefragt, ob ich da eine CO2-Anlage drin betreibe. Auf meine Verneinung und auf meine Frage warum, wurde mir gesagt, beim Betrieb von CO2 freisetzenden Systemen, also auch einer CO2-Anlage, in von Menschen und Tieren frequentierten Räumen müßten bestimmte CO2-Grenzwerte eingehalten werden, für deren Überprüfung der TÜV, Abteilung Imissionsschutz, zuständig sei.
Weil ich keine CO2-Anlage besitze, hat mich das nicht weiter interessiert, aber ich frage mich jetzt doch, wie das in Schauaquarien und großen privaten Aquarienanlagen ist, wo durchaus nicht unerhebliche Mengen CO2 in die Aquarien geblasen und nur zum geringen Teil von den Pflanzen aufgenommen werden.
Wer weiß da was drüber?
Gruß
Charly
"wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen" A. Camus
" wir müssen uns Camus als Dummschwätzer vorstellen" Sisyphos
Hallo Charly;
hier bekommst du tasächlich Antworten auf deine Frage:
http://www.co2flaschen.com/co2-flaschen-im-betrieblichen-einsatz.html/
Grüße Matthias
*ES GIBT DINGE DIE MUSS MANN NICHT ERKLÄREN*