Die GESCHÄFTSORDNUNG
Die GESCHÄFTSORDNUNG
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Verwaltung
§ 1a Aufgabenträger
§ 1b Zuständigkeiten des Präsidiums
§ 1c Sonstige Aufgabenträger
§ 2 Tagungen
§ 3 Inkrafttreten
§ 1 Verwaltung
Die folgende Beschreibung meint auch ohne ausdrückliche Erwähnung immer andersgeschlechtliche Personen in gleicher Präferenz.
a. Aufgabenträger
Das Präsidium untergliedert sich wie folgend:
a) Geschäftsführender Vorstand
b) erweiterter Vorstand
Ergänzungen können im Rahmen der Satzung durch Präsidiumsbeschluss erfolgen.
Neben dem Präsidium sind derzeit als weitere Aufgabenträger die Leiter der Regionalgruppen und der Arbeitsgruppen bestimmt. Die genannten Funktionäre können jederzeit weitere Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Aufgabe hinzuziehen.
b. Zuständigkeiten des Präsidiums
Das Präsidium tritt regelmäßig an den Halbjahrestagungen der IGL sowie erforderlichenfalls zusätzlich auf Einladung des Präsidenten, im Verhinderungsfall des vertretungsberechtigten Vizepräsidenten sowie auf schriftlichen Antrag der einfachen Mehrheit der Präsidiumsmitglieder zusammen. An den öffentlichen Sitzungen nehmen die Regionalgruppenleiter und Arbeitsgruppenleiter oder deren Vertreter ohne Stimmrecht teil. Weitere Aufgabenträger oder sonstige Mitglieder können ohne Stimmrecht hinzugeladen werden.
Der geschäftsführende Vorstand ist satzungsgemäß für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der IGL zuständig und entscheidet über die zur jeweiligen
Tagesordnung vorgelegten Punkte und Anträge. Er kann zur Abstimmung die Mitglieder des erweiterten Vorstands hinzuziehen.
Für zwischen den turnusmäßigen Neuwahlen ausscheidende Aufgabenträger besetzt er die vakanten Ämter kommissarisch.
Der Präsident repräsentiert die IGL primär nach innen und nach außen. Er leitet die Gemeinschaft, entscheidet über alle wichtigen unaufschiebbaren Angelegenheiten bzw. führt Entscheidungen darüber herbei, soweit nicht durch die Satzung oder diese Geschäftsordnung andere Zuständigkeiten bestehen. Er weist innerhalb des durch die Generalversammlung vorgegebenen Finanzrahmens anfallende außerordentliche Ausgaben an, die nicht durch den üblichen Geschäftsbetrieb entstehen. Er leitet alle Generalversammlungen, Tagungen und Präsidiumssitzungen sowie alle von ihm einberufenen Treffen, sofern er die Leitung nicht delegiert oder verhindert ist. Bei Ämterniederlegung, offensichtlicher Verhinderung oder Untätigkeit eines Aufgabenträgers setzt er erforderlichenfalls ein geeignetes Mitglied dafür kommissarisch bis zur nächsten Präsidiumssitzung/Generalversammlung ein.
Die Vizepräsidenten übernehmen bestimmte Zuständigkeiten oder Geschäftsbereiche gemäß Präsidiumsbeschluss. Sie berichten bei Sitzungen und erforderlichenfalls bei der Generalversammlung.
Der Geschäftsführer ist für den allgemeinen Verwaltungsbetrieb der IGL zuständig und führt diesen weitgehend selbständig. Er arbeitet eng mit dem Präsidenten und dem Kassierer zusammen und bereitet anstehende Entscheidungen vor. In den Generalversammlungen und Sitzungen berichtet er über den Geschäftsgang und führt Protokoll. Die Protokollabschrift ist dem Sitzungsleiter umgehend zur Gegenzeichnung vorzulegen und wird mit den Unterschriften des Protokollführers und des Sitzungsleiters gültig. Der Geschäftsführer ist für die Öffentlichkeitsarbeit der IGL mitverantwortlich. Er ist weiterhin für die Mitgliederverwaltung zuständig.
Der Kassierer ist satzungsgemäß für den finanziellen Betrieb und das Vermögen der IGL verantwortlich. Er arbeitet eng mit dem Geschäftsführer zusammen und
bereitet anstehende Entscheidungen seines Bereiches vor. Für das Geschäftsjahr erarbeitet er zu Beginn einen Haushaltsplan und zum Ende eine Jahresrechnung, die der Revision unterliegt. Über den Geschäftsgang berichtet er in den Generalversammlungen und Sitzungen. Bei den Tagungen ist er für die finanzielle Abwicklung der Fischbörsen, Verkauf von IGL-Materialien, Honorierung/Entschädigung von Vortragenden, gegebenenfalls für Spendenaktionen und alle weiteren finanziellen Abwicklungen zuständig.
Der Redakteur ist verantwortlich für die Herausgabe des Gemeinschaftsorgans ‚Der Makropode‘. Er unterliegt dem Presserecht des jeweiligen Redaktionssitzes. Ihm obliegt in erster Linie die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit weiteren Medien, insbesondere auch die Veröffentlichung von IGL-Terminen, soweit dies nicht einem entsprechenden anderweitig Beauftragten (Beisitzer) zugeordnet ist. Er berichtet in den Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich.
Der Fischwart ist zuständig für alle Fragen, die die Pflege und Zucht der Labyrinthfische und üblicherweise in der IGL gehaltenen Arten betreffen. Er verwaltet die Bestandslisten, führt der IGL übertragene Zuchtbücher, betreut spezielle Zucht- und Erhaltungsprojekte und sorgt für deren Veröffentlichung im ‚Der Makropode‘, auf der Homepage und ggf. im Web. Er organisiert fachlich die Durchführung der Börsen und organisiert die Meldung, Bekanntgabe und Auswertung der Börsenfische. Er ist auch für Fragen des Tier- und des Artenschutzes zuständig. Er ist erster Ansprechpartner für die Arbeitsgruppen und betreut diese. Er berichtet in Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich.
Der Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für die zeitgemäße Aufarbeitung/Veröffentlichung der Ergebnisse der Vorstandsarbeit, von Ankündigungen, Ereignisberichten (Tagungstermine- und -programme, Nachberichte über Tagungen, Wahlen…). Weiterhin realisiert er in Absprache mit dem Vorstand außerturnusmäßige Einladungen, Zwischenberichte und Bekanntgaben per Emailversand. Der Beisitzer ist das Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern. Er arbeitet eng mit dem Redakteur zusammen und leistet die Vorarbeit für Web-Veröffentlichungen. Er berichtet in Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich.
Der Webmaster ist zuständig für den Internetauftritt der IGL, sowohl für die inhaltliche Instandhaltung und Fortentwicklung der IGL-Homepage (iglhome.de), deren Betrieb und ihrer Aktualisierung. Insbesondere die Bekanntgabe aller aktuellen Ereignisse (Ankündigungen/ Veröffentlichungen von Tagungen, Wahlen, Terminsachen/ Fristen, auch deren etwa mögliche Veröffentlichung in (Internet-)Fremdorganen. Er arbeitet in diesen Punkten mit dem Vorstand, dem Redakteur und dem Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit eng zusammen, die ihm entsprechend zuarbeiten. Er berichtet in Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich.
c. Sonstige Aufgabenträger
Die Regionalgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern nach geographischen Gesichtspunkten ohne eigenen rechtlichen Status. Sie unterstehen in allen Belangen den satzungsgemäßen Organen der IGL und ihren Richtlinien. Sie repräsentieren nicht die IGL in ihrer Gesamtheit oder eines ihrer Organe. Die Regionalgruppen wählen aus ihrer Mitte einen Leiter, der vom Präsidium bestätigt wird. Sie erstellen ein längerfristiges Veranstaltungsprogramm und regeln ihren finanziellen Bedarf einvernehmlich selbst. Sie sollen Anlaufstellen für die Mitglieder und Interessenten ihres Bereiches sein und neue Mitglieder werben. Sie berichten in den Sitzungen.
Arbeitsgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die sich intensiver um bestimmte Gruppen der Labyrinthfische und weitere in der IGL üblicherweise gepflegte Arten kümmern. Sie bemühen sich in enger Zusammenarbeit mit dem Fischwart um die Arterhaltung und vermitteln dazu Wissens- und Erfahrungsaustausch. Ihre Leiter werden vom Präsidium eingesetzt und berichten dem Fischwart über ihren Bereich.
Weitere Aufgabengebiete können vom Präsidium an geeignete Mitglieder übertragen werden.
Alle Aufgabenträger sind gehalten, ihre Tätigkeit initiativ, kooperativ, einvernehmlich und unbürokratisch im Sinne der Gemeinschaft zu erfüllen. Weiterhin sollen sie Berichte über relevante Vorgänge in ihrem Bereich im Gemeinschaftsorgan sowie auf der Homepage veröffentlichen und für die IGL werben. Ersetzt werden durch die Gemeinschaftskasse nur nachweisbare und vorab vom Präsidium genehmigte Ausgaben der Aufgabenträger (nicht für Regional- und Arbeitsgruppen). Unberührt davon bleiben die Ausgaben für den üblichen Geschäftsbetrieb sowie für weitere Ausgaben im Sinne der Gemeinschaft nach Genehmigung durch den Präsidenten.
§ 2 Tagungen
Die Mitglieder treffen sich im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres zu Tagungswochenenden. Das offizielle Programm erstreckt sich in der Regel über den Samstagnachmittag und am Sonntagvormittag. Die Programmgestaltung obliegt dem Ausrichter. Neben geeigneten, ausreichend verdunkelbaren Tagungsräumen mit entsprechender Vortragsausstattung ist vom jeweiligen Ausrichter zu gewährleisten, dass sich bereits anwesende Mitglieder in einer geeigneten Örtlichkeit am Freitagabend und am Samstagvormittag treffen können. Weiterhin, dass nach vorheriger Absprache ein Raum für die Präsidiumssitzung und eine abtrennbare Örtlichkeit für die Fischbörse nach deren Regularien zur Verfügung stehen, die Bestandteil jeder Tagung sind. Für den Samstagvormittag sollte die Möglichkeit einer weiteren gemeinschaftsdienlichen Unternehmung vorgesehen werden.
Für die Ausrichtung können sich neben Regionalgruppen auch einzelne Mitglieder bewerben, wenn diese eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Die Vergabe sollte der geographischen Verbreitung der Mitglieder Rechnung tragen. Der Ausrichter hat dem Präsidenten frühzeitig zusammen mit dem voraussichtlichen Programm einen Finanzierungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Hat dieser nach Rücksprache mit dem Kassierer begründete Einwände, die sich nicht einvernehmlich beheben lassen, ist eine neuerliche Vergabe herbeizuführen. Der Ausrichter lädt rechtzeitig zur Tagung ein und veröffentlicht im Gemeinschaftsorgan ‚Der Makropode‘ sowie auf der Homepage ausreichende Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten. Er wirbt in der näheren Umgebung für die Veranstaltung. Das Tagungslokal ist auszuschildern. Das Präsidium gewährt dem Ausrichter größtmögliche logistische Unterstützung und koordiniert die Tagungsvorbereitung durch ein zu beauftragendes Mitglied.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 20. März 2026 in Kraft.
Künzing, 20. März 2026
Martin Hallmann
Vertretungsberechtigter Vizepräsident