Die GESCHÄFTSORDNUNG
Die GESCHÄFTSORDNUNG
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Verwaltung
a. Aufgabenträger
Das Präsidium besteht derzeit aus:
Neben dem Präsidium sind derzeit als weitere Aufgabenträger die Leiter der Regionalgruppen, der Arbeitsgruppen, der Medienstellen, des Fotowettbewerbs und der Ausstellungsstelle bestimmt. Die genannten Funktionäre können jederzeit weitere Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Aufgabe hinzuziehen.
b. Zuständigkeiten des Präsidiums
Das Präsidium tritt regelmäßig an den Halbjahrestagungen der IGL sowie erforderlichenfalls zusätzlich auf Einladung des Präsidenten, im Verhinderungsfall des amtsältesten Vizepräsidenten sowie auf schriftlichen Antrag der einfachen Mehrheit der Präsidiumsmitglieder zusammen. An den öffentlichen Sitzungen nehmen die Regionalgruppenleiter oder deren Vertreter ohne Stimmrecht teil. Weitere Aufgabenträger oder sonstige Mitglieder können ohne Stimmrecht hinzugeladen werden.
Das Präsidium ist satzungsgemäß für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der IGL zuständig und entscheidet über die zur jeweiligen Tagesordnung vorgelegten Punkte und Anträge. Für zwischen den turnusmäßigen Neuwahlen ausscheidende Aufgabenträger besetzt es die vakanten Ämter kommissarisch.
Der Präsident repräsentiert die IGL primär nach innen und nach außen. Er leitet die Gemeinschaft, entscheidet über alle wichtigen unaufschiebbaren Angelegenheiten bzw. führt Entscheidungen darüber herbei, soweit nicht durch die Satzung oder diese Geschäftsordnung andere Zuständigkeiten bestehen. Er weist innerhalb des durch die Generalversammlung vorgegebenen Finanzrahmens anfallende außerordentliche Ausgaben an, die nicht durch den üblichen Geschäftsbetrieb entstehen. Er leitet alle Vollversammlungen, Tagungen und Präsidiumssitzungen sowie alle von ihm einberufenen Treffen, sofern er die Leitung nicht delegiert oder verhindert ist. Bei Ämterniederlegung, offensichtlicher Verhinderung oder Untätigkeit eines Aufgabenträgers setzt er erforderlichenfalls ein geeignetes Mitglied dafür kommissarisch bis zur nächsten Präsidiumssitzung ein.
Die Vizepräsidenten übernehmen bestimmte Zuständigkeiten oder Geschäftsbereiche gemäß Präsidiumsbeschluss. Sie berichten bei Sitzungen und erforderlichenfalls bei der Generalversammlung. Über die dabei angefallenen Gegebenheiten. Der jeweils dienstälteste Vizepräsident übernimmt die Vertretung des Präsidenten. Sollten die Vizepräsidenten über die gleiche Dienstzeit verfügen, erfolgt die Vertretung nach einvernehmlicher Absprache, wenn keine Einigung erzielt wird, obliegt die Vertretung dem Vizepräsidenten, der als erster in die IGL eingetreten ist.
Der Geschäftsführer ist für den allgemeinen Verwaltungsbetrieb der IGL zuständig und führt diesen weitgehend selbständig. Er arbeitet eng mit dem Präsidenten und dem Kassierer zusammen und bereitet anstehende Entscheidungen vor. In den Generalversammlungen und Sitzungen berichtet er über den Geschäftsgang und führt Protokoll. Die Protokollabschrift ist dem Sitzungsleiter umgehend zur Gegenzeichnung vorzulegen und wird mit den Unterschriften des Protokollführers und des Sitzungsleiters gültig. Der Geschäftsführer ist für die Öffentlichkeitsarbeit der IGL mitverantwortlich. Er führt die Mitgliederliste.
Der Kassier ist satzungsgemäß für den finanziellen Betrieb und das Vermögen der IGL verantwortlich. Er arbeitet eng mit dem Geschäftsführer zusammen und bereitet anstehende Entscheidungen seines Bereiches vor. Für das Geschäftsjahr erarbeitet er zu Beginn einen Haushaltsplan und zum Ende eine Jahresrechnung, die der Revision unterliegt. Über den Geschäftsgang berichtet er in den Generalversammlungen und Sitzungen. Bei den Tagungen ist er für die finanzielle Abwicklung der Fischbörsen, Verkauf von IGL-Materialien, gegebenenfalls für Spendenaktionen und alle weiteren finanziellen Abwicklungen zuständig.
Der Redakteur ist verantwortlich für die Herausgabe des Gemeinschaftsorgans DER MAKROPODE. Er unterliegt dem Presserecht des jeweiligen Redaktionssitzes. Ihm obliegt in erster Linie die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit weiteren Medien, insbesondere auch die Veröffentlichung von IGL-Terminen. Er berichtet in den Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich.
Der Fischwart ist zuständig für alle Fragen, die die Pflege und Zucht der Labyrinthfische und üblicherweise in der IGL gehaltenen Arten betreffen. Er verwaltet die Bestandslisten, führt der IGL übertragene Zuchtbücher und betreut spezielle Zucht- und Erhaltungsprojekte. Er ist auch für Fragen des Tier- und des Artenschutzes zuständig. Er ist erster Ansprechpartner für die Arbeitsgruppen und betreut diese. Er berichtet in Sitzungen und erforderlichenfalls in der Generalversammlung über seinen Bereich. Ihm beigeordnet ist derzeit ein Fischwart für Zuchtformen.
c. Sonstige Aufgabenträger
Die Regionalgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern nach geographischen Gesichtspunkten ohne eigenen rechtlichen Status. Sie unterstehen in allen Belangen den satzungsgemäßen Organen der IGL und ihren Richtlinien. Sie repräsentieren nicht die IGL in ihrer Gesamtheit oder eines ihrer Organe. Die Regionalgruppen wählen aus ihrer Mitte einen Leiter, der vom Präsidium bestätigt wird. Sie erstellen ein längerfristiges Veranstaltungsprogramm und regeln ihren finanziellen Bedarf einvernehmlich selbst. Sie sollen Anlaufstellen für die Mitglieder und Interessenten ihres Bereiches sein und neue Mitglieder werben. Die Regionalgruppenleiter führen bei den Treffen regelmäßig Bestandslisten ihrer Mitglieder und leiten diese an den Fischwart weiter. Sie berichten nach Absprache mit ihrem zuständigen Vizepräsidenten in den Sitzungen.
Arbeitsgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die sich intensiver um bestimmte Gruppen der Labyrinthfische und weitere in der IGL üblicherweise gepflegte Arten kümmern. Sie bemühen sich in enger Zusammenarbeit mit dem Fischwart um die Arterhaltung und vermitteln dazu Wissens- und Erfahrungsaustausch. Ihre Leiter werden vom Präsidium eingesetzt und berichten dem Fischwart über ihren Bereich.
Der Verkauf und Versand der IGL-Diaserien und Videoproduktionen erfolgt über eine oder mehrere Medienstellen, die Inventarlisten führen. Ihre Leiter wirdwerden vom Präsidium eingesetzt. ErSie istsind dem Kassier beigeordnet, berichtetn diesem über seinenihren Bereich und stimmten mit ihm den Barverkauf an den Tagungen ab.
Die Koordinationsstelle für Messen und Ausstellungen ist für interne und fremde Präsentationen mit IGL-Beteiligung zuständig. Neben der Durchführung obliegt ihr auch die Verwaltung und Bedienung mit entsprechenden Materialien, über die ein Inventarverzeichnis zu führen ist. Ihr Leiter wird vom Präsidium eingesetzt, ist dem Geschäftsführer zugeordnet und berichtet diesem über seinen Bereich.
Der dotierte IGL-Fotowettbewerb wird einmal jährlich, üblicherweise anläßlich der Herbsttagung durchgeführt. Hierzu erfolgt eine Ausschreibung durch den Leiter, der vom Präsidium eingesetzt wird.
Weitere Aufgabengebiete können vom Präsidium an geeigneten Mitgliedern übertragen werden.
Alle Aufgabenträger sind gehalten, ihre Tätigkeit initiativ, kooperativ, einvernehmlich und unbürokratisch im Sinne der Gemeinschaft zu erfüllen. Weiterhin sollen sie Berichte über relevante Vorgänge in ihrem Bereich im Gemeinschaftsorgan veröffentlichen und für die IGL werben. Ersetzt werden durch die Gemeinschaftskasse nur nachweisbare Portoausgaben der Aufgabenträger (nicht für Regional- und Arbeitsgruppen). Unberührt davon bleiben die Ausgaben für den üblichen Geschäftsbetrieb sowie für weitere Ausgaben im Sinne der Gemeinschaft nach Genehmigung durch den Präsidenten.
§ 2 Tagungen
Die Mitglieder treffen sich im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres zu Tagungswochenenden. Das ofizielle Programm erstreckt sich in der Regel am Samstagnachmittag und am Sonntagvormittag. Neben geeigneten, ausreichend verdunkelbaren Tagungsräumen mit entsprechender Vortragsausstattung ist vom jeweiligen Veranstalter zu gewährleisten, daß sich bereits anwesende Mitglieder in einer geeigneten Örtlichkeit am Freitagabend und am Samstagvormittag treffen können. Weiterhin, daß nach vorheriger Absprache ein Raum für die Prasidiumssitzung und eine abtrennbare Örtlichkeit für die Fischbörse zur Verfügung stehen, die Bestandteil jeder Tagung sind. Für den Samstagvormittag sollte die Möglichkeit einer weiteren gemeinschaftsdienlichen Unternehmung vorgesehen werden. Der Freitagabend sollte für die Präsidiumssitzung und für ein zwangloses Wiedersehen freigehalten werden. Angestrebt wird weiterhin, mindestens einmal jährlich eine Ausstellung und eine Zuchtformenbewertungsschau mit einer der Tagungen zu verbinden. Für die Einhaltung der Börsenordnung ist der Ausrichter zuständig.
Für die Ausrichtung können sich neben Regionalgruppen ausnahmsweise auch einzelne Mitglieder bewerben, wenn diese eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Die Vergabe sollte der geographischen Verbreitung der Mitglieder Rechnung tragen. Der Ausrichter hat dem Präsidenten frühzeitig zusammen mit dem voraussichtlichen Programm einen Finanzierungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Hat dieser nach Rücksprache mit dem Kassier begründete Einwände, die sich nicht einvernehmlich beheben lassen, ist eine neuerliche Vergabe herbeizuführen.
Der Ausrichter lädt rechtzeitig zur Tagung ein und veröffentlicht im Gemeinschaftsorgan „Der Makropode“ ausreichende Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten. Er wirbt in der näheren Umgebung für die Veranstaltung. Das Tagungslokal ist auszuschildern. Das Präsidium gewährt dem Ausrichter größtmögliche logistische Unterstützung. Der zuständige Vizepräsident ist in die Vorbereitung einzubeziehen.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 03. Mai. 2004 in Kraft.